Schlussthesen

Unsere Ergebnisse lassen sich in acht Thesen zusammenfassen:

1. Teilnahme und Unterstützung des Kernprozesses:
Kirchgemeinden nehmen an Gottes versöhnendem, befreiendem und heilendem Handeln (Kernprozess) in der Welt teil durch ihr Wirken in den vier Kernaufgaben Verkündigen/Feiern, Bildung/Unterricht, Seelsorge/Diakonie und Gemeinschaft/Gemeindeentwicklung. Sie haben Zukunft, indem sie diesen Kernprozess leben und ihn durch ihr Wirken unterstützen. Sie richten ihr Leben, ihr Bauen, Leiten und Entwickeln nach diesem Prozess aus.

2. Wahrnehmen der sieben Aufgaben der Gemeindeleitung:
Leiten einer Kirchgemeinde heisst, konsequent die sieben zentralen Aufgaben der Gemeindeleitung wahrnehmen: sichselbstentwickeln, Innovationen fördern, Mitarbeitende führen und Teams entwickeln, aktiv auf Mitglieder und Fernstehende zugehen, Leistungsprozesse managen, Ergebnis- und Kostenverantwortung tragen und Veränderungen initiieren. Gemeindeleitende Gremien achten dabei auf ein ausgewogenes Zusammenspiel der sieben Wesenselemente der Organisation Kirchgemeinde und entwickeln sie unter Berücksichtigung der sieben vernetzten Basisprozesse der Veränderung weiter.

3. Kirchgemeinden sind besondere Organisationen:
Sie gehören zum Typ «Professionelle Organisation». Sie gehören nur in einem kleinen Teil ihrer Arbeit zum Typ «Produktions-» respektive «Dienstleistungsorganisation». Sie gehen mit ihren Mitgliedern einen Weg, wie das Schulen, Berater usw. tun, und fördern auf diesem Weg die «religiösen Fähigkeiten» ihrer Mitglieder. Kirchgemeinden sind phasengerecht zu leiten. Sie unterscheiden sich insofern von Non-Profit-Organisationen, als sie demokratisch organisierte Gemeinwesen mit kalkulierbaren Einkünften sind.

4. Betroffene zu Beteiligten machen:
Veränderungen werden am zweckmässigsten und nachhaltigsten vom Entwicklungsansatz her initiiert und umgesetzt. Er macht die Betroffenen möglichst früh zu Beteiligten. So werden Menschen, die in einer Kirchgemeinde leben und wirken, in Veränderungsprozesse einbezogen. Das Mass der Beteiligung kann in den jeweiligen Bereichen und Situationen unterschiedlich gestaltet werden.

5. Ziel-, auftrags- und mitgliederorientiertes Arbeiten:
Kirchgemeinden arbeiten heute ziel-, auftrags- und mitgliederorientiert und gehen mit den vorhandenen Ressourcen möglichst effizient um. Ein solches Vorgehen lässt eine Kirchgemeinde das ihr angemessene Modell für ihre Entwicklung finden. In einem gut strukturierten Prozess zwischen Mitarbeitenden und Kirchgemeinderat werden die gemeinsamen Ziele erarbeitet, besprochen und entschieden. Aus verschiedenen Visionen, Gemeindebildern und Arbeitsweisen gilt es die Mischung zu bestimmen, die für die je eigene Gemeindesituation passt. Weil eine Kirchgemeinde nicht alles, was wünschenswert ist, anbieten kann, gilt es Schwerpunkte zu setzen.

6. Leitungskultur:
Als «Professionelle Organisation» benötigen Kirchgemeinden eine möglichst flache Hierarchie, die den Mitarbeitenden viel Spielraum lässt, ihre persönlichen Gaben und Überzeugungen adäquat und zielgerichtet einzusetzen. Leitungsarbeit in Kirchgemeinden fördert Transparenz und Motivation mit den Mitteln des Leitbildes, des dazugehörenden Strategiepapiers und mit einer partizipativen Leitungskultur. Sie arbeitet möglichst weitgehend konsensorientiert. Denn in Kirchgemeinden – wie überhaupt in der reformierten Kirche – lässt sich kaum etwas von oben nach unten durchsetzen. Was einleuchtet und sich bewährt, setzt sich durch – erweist sich als wahr.

7. Gemeinsame Gemeindeleitung:
Zur biblischen und reformierten Tradition passt am besten die gemeinsame Gemeindeleitung (Zuordnungsmodell). Sie macht ernst damit, dass in Kirche und Welt geistliche und materielle Bereiche nicht getrennt werden können, wenn Christus der Herr der ganzen Welt ist. Sie bezieht im Rahmen des allgemeinen Priestertums und des demokratischen Gemeindeaufbaus die Mitglieder der Kirchgemeinde in die Leitung ein. Das «gemeinsam» der Gemeindeleitung muss geklärt werden. Konzeptionelle Aufgaben sollen gemeinsam entwickelt und bearbeitet werden; deren Ausführung kann an Ressorts und Arbeitsgruppen delegiert werden; die administrativ-personelle Leitung ist Sache des Kirchgemeinderates. Gemeinsame Gemeindeleitung ist Leitung in geklärter Zusammenarbeit; sie ist wirkungsvoll und effizient.

8. Funktion, AKV-Prinzip:
Aufgaben, Verantwortung, Entscheidungsbefugnisse und Rolle sind in Stellenprofilen und bei Auftragserteilungen zu klären. Das ermöglicht motiviertes, selbständiges Handeln vor Ort und ergibt Freude am Erreichten und Selbstbewusstsein.